Hygiene als zentraler Bestandteil
des Qualitätsmanagements



Die gestiegene Lebenserwartung der Menschen als Folge der verbesserten Medizintechnik und Gesundheitsfürsorge und die Einführung der Fallpauschalen (DRGs) für Krankenhausbehandlungen haben in den letzten Jahren nachhaltige Veränderungen in der stationären und ambulanten Pflege in Deutschland hervorgerufen.

Die Betreuung schwerstpflegebedürftiger Menschen ist mehr und mehr ins Zentrum gerückt. Diese Entwicklung wird auch zukünftig anhalten und bedarf besonderer Kenntnisse im Bereich der Hygiene. Neue Krankheitserreger und resistente Keime stellen eine weitere Problematik dar.

Die Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI) und die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) lassen keine Zweifel daran, dass der gesetzliche Druck für Hygiene in Pflegeeinrichtungen gegeben ist. Dies gilt auch für die ambulante Pflege: Qualitätssicherung ist gemäß der Sozialgesetzbücher (SGB) V und XI erforderlich, darüber hinaus ergibt sich eine Hygieneplanpflicht aus dem Berufsgenossenschaftlichen Regelwerk (TRBA 250).

Die gesetzlichen Anforderungen lassen sich nach Meinung der DGKH und des RKI nur durch Hygienebeauftragte ausreichend umsetzen. Er trägt wesentlich dazu bei, die Qualität der Pflege und Betreuung zu erhalten sowie zu verbessern und somit einen Teil zur Lebensqualität alter oder pflegebedürftiger Menschen beizutragen.


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